Ich hab jetzt alles durch. Ich stehe vor der Frage der Ermittlung der " i.d.R. beschäftigen AN" Meines Wissens sind Teilzeit-MA je nach Std.-Zahl zu bewerten. (-20Std=0,5 -30Std.=0,75 über 30Std. 1MA) und geringfügig Beschäftigte sind doch ebenso Tz-MA?
Sollte dem so sein- ist das bei der Ermittlung des Minderheiten-Geschlechtes ebenso? Was bedeuten würde, dass wir 4,5 MA des Minderheitengeschlechts zu berücksichtigen hätten.
Sollte dem so sein, kann mir vielleicht jemand sagen, wo ich das finde bzw. wo ich die korrekte Info finde?
Bitte keine Antworten wie "Du solltest dringend zum Seminar o.ä." Vielen Dank.