Hallo,

die Anzahl ergibt sich, per Gesetz, ja aus der Anzahl der Personen die in der Wählerliste eingetrtagen sind (ggf. aufteilung auf 2 GBR Entsandte).
Leider sagt das gesetz mir nicht klar zu welchem Zeitpunkt die Stimmen zu ermitteln sind.

Zu welchem Zeitpunkt wird ermittelt, wieviele Stimmen jedes einzelne GBR-Mitglied hat?

a) Vor jeder GBR-Sitzung?
b) Einmalig am Tage wo die örtliche BR gewählt wurden?
c) zum Zeitpunkt der GBR-Gründung

Hintergrund:
Wir haben einen Betrieb mit BR seit Jahrzehnten, und nun wurde ein Betrieb hinzugekauft (mit jungem BR seit 2 Jahren). Beide bilden nun einen GBR.
him Hauptbetrieb sind im lauf der letzten Monate 10% der stellen abgebaut worden.

Danke für eure Hilfe und Tips.