Erstellt am 16.01.2018 um 09:11 Uhr von moreno
Ihr könnt Ersatzmitglieder für den BA bestimmen müsst aber nicht trotzdem macht es natürlich Sinn. Wenn ihr diese nach Alter oder Größe oder was auch immer festlegen wollt würde ich dies so in der Geschäftsordnung festlegen.
Erstellt am 16.01.2018 um 10:44 Uhr von celestro
§ 27 BetrVG regelt die Wahl des BA (Verhältniswahl, nur unter bestimmten Umständen Mehrheitswahl). Ich persönlich würde sagen, das diese Regeln auch für die Ersatzmitglieder anzuwenden sind und halte daher eine Bestimmung nach Alter / Alphabet etc. für unzulässig.