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Ruhende Verträge

H
Hansen
Apr 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

bei der Stimmenabgabe haben wir einen Kollegen, der zur Zeit eine "ruhenden Vertrag" im Unternehmen hat. Kann dieser Wählen?

Gruss Hansen

1.21902

Community-Antworten (2)

C
Columbus1

30.12.2017 um 11:46 Uhr

Moin Hansen Wahlberechtigt sind alle betriebszugehörigen Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1 BetrVG), die am Tag der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 S. 1 BetrVG). Die Betriebszugehörigkeit setzt ein Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber und eine tatsächliche Eingliederung der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation voraus (BAG v. 29.1.1992 - 7 ABR 27/91. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, zur Aushilfe, zur Probe, geringfügig, befristet oder unbefristet beschäftig ist. Auf die tatsächliche Arbeitsleistung im Betrieb und zum Zeitpunkt der Wahl kommt es nicht an. Daher sind auch Personen in ruhenden Arbeitsverhältnissen (z.B. Arbeitnehmer im Mutterschutz, in der Elternzeit, Grundwehr-/Zivildienstleistende) wahlberechtigt.

H
Hansus

07.01.2018 um 15:03 Uhr

Servus zusammen,

soweit ich das verstehe kommt es aber evtl. auf die Prognose der Beziehung AG/AN an. So verliert nach hM ein AN, bei dem die Wiedereingliederung nicht vorgesehen ist (Altersgründe z.B.), sein Wahlrecht.

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