Dürfen auch Zeitvertragsmitarbeiter in den BR gewählt werden?
Dürfen auch Zeitvertragsmitarbeiter in den BR gewählt werden?
Unsere Firma hat insgesamt 220 Mitarbeiter, davon sind 160 MA die an einer "Wiedereingliederungsmassnahme" teilnehmen. Es gibt verschiedene Massnahmen. Einige MA arbeiten auf 1,50 Euro-Basis andere haben sogenannte Entgeltverträge.
Diese Verträge laufen zwischen 6 Monate und 9 Monate (1,50 Euro-Jober) , 11 Monate und 15 Monate. (Entgeltvariante) Zwar gibt es einen BR, doch ich denke, der ist nur pro Forma vorhanden. Meiner Meinung nach sollte ein "Vertrauensmann" vorhanden sein ! Also ein "Freigestellter" Den gibt es aber nicht.
Selbst sogenannte "Vorgesetzte" sind "ZMA" Bei der letzten BR-Wahl wurde ein ZMA in den BR gewählt.....!! Ist das zulässig?
Community-Antworten (4)
01.11.2006 um 19:12 Uhr
wenn sie voraussichtlich 6 monate im betrieb sind werden sie mitgezählt. aber so genau weis ich es auch nicht mehr. frag mal bei deiner gewerkschaft
01.11.2006 um 19:40 Uhr
Hallo ,Harald !
Nix für ungut ! Das war keine Antwort... Die wusste ich vorher schon !
Danke dir trotzdem dortmunder
01.11.2006 um 20:12 Uhr
Personen, die im Rahmen eines Eingliederungsvertrages gemäß § 229 SGB III oder in 1 Euro-Jobs tätig sind, dürfen nicht mitgezählt also auch nicht gewählt werden.
01.11.2006 um 20:23 Uhr
dortmunder, wenn Du unter Zeitvertragsmitarbeitern Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen verstehst, sind diese sowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt, sofern die Voraussetzungen §§ 7+8 BetrVG erfüllt sind.
Hingegen werden "1-Euro-Jobber" nach derzeitiger Rechtsauffassung nicht als Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn gezählt. Sind also weder im Hinblick auf die BR-Grösse noch in Bezug auf einen Freistellungsanspruch gem. §38 BetrVG zu berücksichtigen.
Was mir unklar ist, ist Deine Verknüpfung von "Vertrauensmann" mit einem "Freigestellten"! Und warum sollte ein BR nur pro Forma vorhanden sein? Macht auch keinen Sinn!
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