Ein MA hat sein Arbeitsvertrag bei unser Niederlassung. Er arbeitet von zu Hause aus, und ist fachlich einer Schwesterorganisation im Ausland unterstellt. Mit der interner Orga in unser NL hat er nichts zu tun. Lediglich seiner Abrechnungen werden hier gemacht.
Hat er dann doch ein aktives und passives Wahlrecht bei der BR Wahl?