Arbeitsmittel Wahlvorstand
Der Wahlvorstand in unserem Betrieb hat keinerlei Arbeitsmittel, welche da wären Büro, Computer, Telefon und keine Adresse, an welche sich die Arbeitnehmer wenden können. Ist der Arbeitgeber verpflichtet diese Mittel dem Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen?
Community-Antworten (2)
13.11.2017 um 12:08 Uhr
Hallo Robert, gemäß Parag. 20 BetrVG hat der AG die Kosten der Wahl zu tragen. BetrVG Parag. 40 und 80 gelten ebenfalls. . Beschaffung von Wählerlisten . Stimmzettel . Wahlurnen . Kosten für Gesetzestext & Kommentierenungen . Schulungskosten
Gruß und viel Erfolg
13.11.2017 um 17:04 Uhr
Hallo Meyman,
vielen Dank für deine Antwort.
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