Wann gilt ein freier Mitarbeiter nicht mehr als dieser - für den Wahlvorstand interessant wegen der Anzahl der Wahlberechtigten
Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen gibt es angebliche freie Mitarbeiter. Meine Frage lautet: Ab wann gilt ein Mitarbeiter nicht mehr als freier Mitarbeiter? Ist dies abhängig von der Art der Ausführung in unserem Unternehmen, z.B. Anzahl der Tage, bekommt Arbeitsmittel gestellt usw? Dies ist für den Wahlvorstand interessant wegen der Anzahl der Wahlberechtigten. Gruß IngWi
Community-Antworten (3)
24.02.2010 um 17:17 Uhr
24.02.2010 um 18:29 Uhr
Also, wir haben diese Fälle auch und haben uns strikt nach den Angaben im BetrVG gehalten. § 5 Abs. 1 Satz 2 " Als Arbeitnehmer gelten..., die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten."
Dazu kommt dann noch die Abgrenzung nach § 7 SGB IV. Das sind die Kriterien zur Prüfung, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt.
Wenn alles für eine Scheinselbständigkeit spricht und der freie MA noch dazu regelmäßig in den Ablauf des Betriebs eingebunden ist - Gestellung Arbeitsmittel, Festlegung Arbeitszeiten - dann ist der freie MA auf jeden Fall ein Arbeitnehmer der gezählt wird.
24.02.2010 um 21:45 Uhr
IngWi,
was meinst du mit "angeblich freien MA " ?
Bist du im WV ?
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