Sachkosten für den Wahlvorstand
Hat der WV einen Anspruch auf einen Fitting/ nach §40 BetrVG oder gibt es einen anderen rechtlichen Bezug. Unser BR hat derzeit seit September 17 den neuen Däubler als Kommentar und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, besteht nur einmal Jährlich der Bezug des einen oder anderen Gesetzestextes und nicht beide. Wer kann mir fundiert helfen. Auch ein Verweis auf ein Urteil oder den Paragraphen wäre mir von Nutzen
Community-Antworten (6)
11.11.2017 um 14:37 Uhr
Was soll ein WV mit dem Fitting? Warum kann man sich mit dem BR nicht einigen und bei Fragen desen Exemplar nutzen?
11.11.2017 um 15:03 Uhr
Der BR hat keinen Fitting derzeit. Auch der WV hat eine gewisses Prozedere einzuhalten und die Gesetze einzuhalten.
11.11.2017 um 17:26 Uhr
Ein Seminar für den Wahlvorstand wäre besser.
12.11.2017 um 08:13 Uhr
Sorry hatte ich anders verstanden. Aber trotzdem bleibe ich bei der Einschätzung. Der WV kann bei Bedarf den Kommentar des BR nutzen. Aber das der Betriebsrat nur das Recht hat einen Kommentar zu nutzen ist mir neu. Wir haben bei uns im Gremium drei verschiedene Kommentare.
13.11.2017 um 11:23 Uhr
Hallo Anne62, den rechtlichen Bezug findest Du im Parag. 20 BetrVG Rn.3 Analog zu Parag. 20 werden finden die parag. 40 und 80 Anwendug. Gruß und viel Erfolg
14.11.2017 um 00:10 Uhr
Der Fitting enthält auch einen Kommentar zur WO. Da die maßgeblichen Wahlvorschriften sich in den letzten 4 Jahren nicht geändert haben, dürfte für die Durchführung der Wahl auch eine etwas ältere Ausgabe ausreichen. Mit etwas Glück kann man bei amazon schon für 20,- Euro einen drei oder vier Jahre alten Fitting finden. Das sollte ein AG tragen können (wenn der BR denn wirklich noch keinen Fitting haben sollte). Allerdings muß ich sagen, daß mir der Wahlleitfaden von verdi viel mehr bei der Durchführung der BR-Wahl hilft als der Fitting.
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