Hallo Zusammen,

benötigt der Wahlvorstand eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers für Sachkosten, bevor er diese beauftragen darf? (in unserem Fall die Kosten für die Übersetzung des Wahlaushangs)

Aktuell haben wir einen Kostenübernahmeantrag gestellt und uns aus zwei Anbietern für den günstigeren entschieden.

Darf er uns ein Übersetzungsbüro vorschreiben?