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Neue BR Wahl oder Ersatzmitglieder rücken nach

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Raynal25
Apr 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen ; Unser Betrieb hatte 380 AN beim letzten BR-Wahl 2013 und damit Anspruch auf 9 BR Gremium stand jetzt und es seit über 24 Monate 480 AN und somit Anspruch auf 11 BR Gremium. Die Frage ist gilt das hier 21a ? Wenn dann wie soll man da reagieren? Da ein Ersatzmitglied die Frage gestellt hat und denkt dass er recht hat dadurch als ordentlich BR Mitglied rein rücken kann, ist das so oder muss der Gremium schnell wie möglich neue BR Wahl organisieren ?

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

28.10.2017 um 15:51 Uhr

§ 21a? Einen unpassenderen habt Ihr nicht gefunden?

Hier gilt § 13 BetrVG: Ih wählt ganz normal im kommenden Jahr zwischen März und Mai. (Ich gehe davon aus dass die letzte Wahl frühestens im März stattgefunden hat...)

Ihr solltet dringendst mal Grundlagenschulungen besuchen. Ihr seid nun seit mindestens vierJahren Betriebsräte und kennt nicht einmal die grundlegenden Dinge.

A
AlterMann

29.10.2017 um 11:26 Uhr

Da kann ich Pjööng nur Recht geben. Und noch die klare Auskunft an das Ersatzmitglied: Es bleibt beim 9er-BR, bis neu gewählt wird. Eine Vergrößerung des bestehenden BR ist nicht möglich. Die Auskunft, unter welchen Umständen in der laufenden Wahlperiode neu gewählt werden kann, erspare ich mir hier.

B
basilica

01.11.2017 um 23:52 Uhr

Wenn die 100 neuen AN durch Fusion mit einem anderen Betrieb in Eure Firma gekommen sind, hätte man gemäß 21a vorgehen müssen. Allerdings schon vor 2 Jahren.

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