Erstellt am 19.03.2006 um 14:54 Uhr von Michael
ich gehe mal davon aus das Ihr Listenwahl hatten: tritt ein Mitglied der Liste A sag ich mal zurück das nach Listenwahl in den BR gewählt war zurück,so rückt hierfür der nächste auf der Liste nach, der vorher nicht gewählt war.
Bei gemeinsamer Wahl ist es so: Beispiel: der Betiebsrat besteht nach Größe des Betriebes aus 7 Mitgliedern. Bewerber fur die Wahl waren 13 Kanditaten.Die 7 Kanidaten mit den meisten Stimmen sind direkt gewählt.,die anderen 6 Ersatzmitglieder und zwar so nach erhaltender Stimmenzahl(1. Ersatzmitglied usw) treten von den den direkt gewählten Kollegen zwei zurück rücken die ersten beiden Ersatzmitglieder in den Betriebsrat nach.usw
Erstellt am 20.03.2006 um 09:55 Uhr von rainerzwo
nach meinem Verständnis können Kandidaten, die einmal vom Amt des Betriebsrates zurücktreten nie mehr rein - auch nicht als "Ersatzkandidat". Wenn es dann nicht mehr genügend Nachrücker gibt, hat man ein anderes Problem.
Der Wahlvorstand kann nur die Höchstzahlenverteilung veröffentlichen. Ein Minderheitenkandidat kann aufgrund der Minderheitenregelung ja auch reinkommen, obwohl er von der Reihenfolge her noch nicht dran ist, weil z.B. ein BR-Minderheitenkandidat just zurückgetreten ist. Weil der Wahlvorstand aber nicht weiß, wer wann zurücktreten wird (oder nicht), kann er nicht unbedingt nach Auszählung die "zukünftige Nachrückreihenfolge" nicht kennen.