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Nachrücker - wer rückt für Kandidaten nach, die zurücktreten wollen?

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Nenyah
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, unsere Wahl ist "endlich" vorbei, dennoch bestehen noch einige Unklarheiten wegen der Ersatzmitglieder bzw. Nachrücker... Gerüchte sagen das einige Kandidaten nach der konstituierenden zurücktreten wollen, rücken dann Mitglieder von der Liste der Zurückgetretenden nach, oder rücken dann die Mitglieder mit der höchsten Höchstzahl nach?

  1. Frage: Der Wahlaushang über das Wahlergebnis: Müssen die Mitglieder 14 -26 , also unsere Ersatzmitglieder ausschließlich nach Höchstzahl gelistet werden, oder fließt hier ebenfalls die Minderheitenquote mit hinein?

Ich bedanke mich und wünsche noch einen schönen Sonntag... Tschüssi

2.90702

Community-Antworten (2)

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Michael

19.03.2006 um 15:54 Uhr

ich gehe mal davon aus das Ihr Listenwahl hatten: tritt ein Mitglied der Liste A sag ich mal zurück das nach Listenwahl in den BR gewählt war zurück,so rückt hierfür der nächste auf der Liste nach, der vorher nicht gewählt war. Bei gemeinsamer Wahl ist es so: Beispiel: der Betiebsrat besteht nach Größe des Betriebes aus 7 Mitgliedern. Bewerber fur die Wahl waren 13 Kanditaten.Die 7 Kanidaten mit den meisten Stimmen sind direkt gewählt.,die anderen 6 Ersatzmitglieder und zwar so nach erhaltender Stimmenzahl(1. Ersatzmitglied usw) treten von den den direkt gewählten Kollegen zwei zurück rücken die ersten beiden Ersatzmitglieder in den Betriebsrat nach.usw

R
rainerzwo

20.03.2006 um 10:55 Uhr

nach meinem Verständnis können Kandidaten, die einmal vom Amt des Betriebsrates zurücktreten nie mehr rein - auch nicht als "Ersatzkandidat". Wenn es dann nicht mehr genügend Nachrücker gibt, hat man ein anderes Problem.

Der Wahlvorstand kann nur die Höchstzahlenverteilung veröffentlichen. Ein Minderheitenkandidat kann aufgrund der Minderheitenregelung ja auch reinkommen, obwohl er von der Reihenfolge her noch nicht dran ist, weil z.B. ein BR-Minderheitenkandidat just zurückgetreten ist. Weil der Wahlvorstand aber nicht weiß, wer wann zurücktreten wird (oder nicht), kann er nicht unbedingt nach Auszählung die "zukünftige Nachrückreihenfolge" nicht kennen.

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