Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben
Titel 3: Erbschaftsanspruch
§ 2018:Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.