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BR Wahl Pausenzeiten Wahlvorstand

B
BRWAHLPAUSE
Apr 2018 bearbeitet

hallo,

uns beschäftigt eine Frage:

Wir haben am Donnerstag Betriebsratswahlen von 9-17 Uhr.

Müssen wir das Wahllokal für eine halbe Stunde schließen um eine pause einzulegen oder kann man hier durchgehend offen lassen und ohne pause arbeiten.

Wie verhält sich das mit dem Arbeitszeitgesetz an diesem tag?

Danke

1.25607

Community-Antworten (7)

C
celestro

17.10.2017 um 13:24 Uhr

Wenn der Wahlvorstand aus 3 Personen besteht, ist es genau weswegen unmöglich, zeitversetzt Pause zu machen ?

B
BRWAHLPAUSE

17.10.2017 um 13:34 Uhr

also ist das machbar.

ich dachte es müssen immer alle 3 Personen zeitgleich anwesend sein

C
celestro

17.10.2017 um 13:56 Uhr

Zitat: "Zur personellen Situation am Wahltag beinhaltet § 12 Abs. 2 WO allgemeine Vorgaben. Hiernach müssen während der Wahl immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein. Wurden vom Wahlvorstand durch Beschluss nach § 1 Abs. 2 WO Wahlhelfer bestellt, ist es ausreichend, wenn mindestens je ein Mitglied des Wahlvorstands sowie mindestens ein Wahlhelfer anwesend ist."

https://www.brwahl.de/de/wahlvorstand-was-tun/durchfuehrung-der-betriebsratswahl/wahltag-betriebsratswahl

N
nicoline

17.10.2017 um 16:51 Uhr

ich dachte Warum weiß man so etwas nicht, wenn man eine Wahl durchführt???

B
BRWAHLPAUSE

18.10.2017 um 09:09 Uhr

meine Fresse, für was gibt's dieses Forum eigentlich??

@Nicoline immer diese Klugscheißer, egal wo man hinschaut, schlimm echt

Dann vergrab dich und lass die andern ihre Fragen stellen, so dumme Kommentare wie von dir braucht kein Mensch. Bist wohl sehr unzufrieden mit deinem da sein, dass andere leute blöd anpöpeln musst..

Nicht mal ne Frage beantworten aber die große spielen wollen (erbärmlich)!!!

C
celestro

18.10.2017 um 11:49 Uhr

"Warum weiß man so etwas nicht, wenn man eine Wahl durchführt???"

Zum Einen, weil nicht jeder geschult ist, der eine Wahl durchführt. Und selbst wenn man so eine Schulung besucht hat, mag einem so eine Frage erst im Nachhinein einfallen.

E
Ernsthaft

18.10.2017 um 17:22 Uhr

„Wie verhält sich das mit dem Arbeitszeitgesetz an diesem tag?“ Da es wie Betriebsratsarbeit eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, greift das ArbZG nicht. Daher seid ihr auch nicht gezwungen, eine Pause machen zu müssen.

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