Erstellt am 17.10.2017 um 11:24 Uhr von celestro
Wenn der Wahlvorstand aus 3 Personen besteht, ist es genau weswegen unmöglich, zeitversetzt Pause zu machen ?
Erstellt am 17.10.2017 um 11:34 Uhr von BRWAHLPAUSE
also ist das machbar.
ich dachte es müssen immer alle 3 Personen zeitgleich anwesend sein
Erstellt am 17.10.2017 um 11:56 Uhr von celestro
Zitat: "Zur personellen Situation am Wahltag beinhaltet § 12 Abs. 2 WO allgemeine Vorgaben. Hiernach müssen während der Wahl immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein. Wurden vom Wahlvorstand durch Beschluss nach § 1 Abs. 2 WO Wahlhelfer bestellt, ist es ausreichend, wenn mindestens je ein Mitglied des Wahlvorstands sowie mindestens ein Wahlhelfer anwesend ist."
https://www.brwahl.de/de/wahlvorstand-was-tun/durchfuehrung-der-betriebsratswahl/wahltag-betriebsratswahl
Erstellt am 17.10.2017 um 14:51 Uhr von nicoline
*ich dachte*
Warum *weiß* man so etwas nicht, wenn man eine Wahl durchführt???
Erstellt am 18.10.2017 um 07:09 Uhr von BRWAHLPAUSE
meine Fresse, für was gibt's dieses Forum eigentlich??
@Nicoline
immer diese Klugscheißer, egal wo man hinschaut, schlimm echt
Dann vergrab dich und lass die andern ihre Fragen stellen, so dumme Kommentare wie von dir braucht kein Mensch.
Bist wohl sehr unzufrieden mit deinem da sein, dass andere leute blöd anpöpeln musst..
Nicht mal ne Frage beantworten aber die große spielen wollen (erbärmlich)!!!
Erstellt am 18.10.2017 um 09:49 Uhr von celestro
"Warum *weiß* man so etwas nicht, wenn man eine Wahl durchführt???"
Zum Einen, weil nicht jeder geschult ist, der eine Wahl durchführt. Und selbst wenn man so eine Schulung besucht hat, mag einem so eine Frage erst im Nachhinein einfallen.
Erstellt am 18.10.2017 um 15:22 Uhr von Ernsthaft
„Wie verhält sich das mit dem Arbeitszeitgesetz an diesem tag?“
Da es wie Betriebsratsarbeit eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, greift das ArbZG nicht.
Daher seid ihr auch nicht gezwungen, eine Pause machen zu müssen.