Betriebsratswahl
3 Fragen
§9 BetrVG Anzahl der BR Mitglieder - Zählen die Leiharbeiter bei der Festlegung der Anzahl der BR Mitglieder gemäß §9 BetrVG dazu oder nicht ?
Sind Leiharbeiter bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt ?
Scheidet der Betriebsratsvorsitzende während seiner Amtszeit aus dem Betriebsrat aus verschiedenen Gründen ( Ruhestand, Rente etc. ) aus, übernimmt dann sein Stellvertreter sein Amt oder sind dann Neuwahlen fällig ?
Community-Antworten (3)
10.10.2017 um 13:34 Uhr
Hallo Schaten,
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Antwort: ja sie zählen zur Mitarbeiteranzahl Bundesarbeitsgericht am 13. März 2013, 7 ABR 69/11
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Antwort jein.... es kommt darauf an.
Wenn sie länger als drei Monate an einen Einsatzbetrieb verliehen sind, dürfen Leiharbeiter auch dort den Betriebsrat mitwählen. Das ergibt sich aus § 7 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Entscheidend ist dabei nicht, wie lange der Leiharbeiter zur Zeit der Betriebsratswahl schon tatsächlich im Entleihbetrieb gearbeitet hat. Vielmehr kommt es auf die vorgesehene Beschäftigungsdauer an.
- Antwort Wenn der Betriebsratsvorsitzender ausscheidet, sollte der Betriebsrat in seiner nächsten Sitzung eine Neuwahl des Vorsitzenden veranlassen. Der stellvertretenden BRV rückt nicht automatisch nach.
10.10.2017 um 13:41 Uhr
Frage1: Ja Frage 2 Ja Frage 3 Neuwahl des Vorsitzenden.
10.10.2017 um 14:30 Uhr
§ 14 Abs. 2 AÜG und als erster Überblick
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