Ausschluss von Mitarbeitern BR Wahl
Hallo liebes Forum,
kann der Wahlausschuss grunsätzlich entscheiden, wer nicht wählbar ist. Wir reden hier nicht von leitenden Angestellten. Kann er zum bspl. festlegen, dass grunsätzlich Teamleiter nicht wählbar sind obwohl sie keine leitenden Angestellten sind? Leider haben wir in unserem Gremium, aufgrund Interessenkonflikten schlechte Erfahrung gemacht und es wäre sinnvoll, diese Ebene nicht mehr für die Wahl zum BR zuzulassen.
Bitte rechtlich, praxisnahe Antworten. DANKE.
Community-Antworten (3)
03.10.2017 um 09:01 Uhr
Nein, kann er nicht. Habt ja schon selber definiert das es keine leitenden Angestellten sind. Die Wahl würde bei Ausschluss dieser Mitarbeiter anfechtbar werden. So fern sie nicht eine der im § 5 Abs. 3 BetrVG beschriebene Funktionen ausüben sind sie wählbar.
03.10.2017 um 10:58 Uhr
Das ist zu tiefst undemokratisch, was ihr da denkt.
03.10.2017 um 12:02 Uhr
@kratzbürste Dem kann man nur zustimmen.
Verwandte Themen
Leitende Angestellte
ÄlterBei der letzten BR Wahl wurden AN wg. ihrer Position als leitende Angestellte von der Wahl ausgeschlossen. Bald sind bei uns wieder BR Wahlen und wie wir (WV) feststellen mussten, war der Ausschluss w
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Betriebsratswahl im Kindergarten - "Leitende Angestellte"?
ÄlterHallo, ich arbeite in einem Kindergarten, der einem Verein gehört. Der ehrenamtliche Vereinsvorstand ist der Arbeitgeber, Betreiber und Besitzer dieses einen Kindergartens. Jegliche Entscheidungen
Wahl des wahlvorstandes
ÄlterHallo zusammen, bei uns steht eine BR neugründung an. dürfen von der wahl des wahlvorstandes AN ausgeschlossen werden die denken sie seien leitende angestellte da wir mit dem vereinfachten wahlverfa
Vorgezogene Wahl oder reguläre Wahl?
Am 01.01.26 war die Anzahl der BR-Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Marke gefallen. Deshalb haben wir am 13.01.26 einen WV eingesetzt, um nach §13 Abs.2 Nr.2 eine vorgezogene BR-Wahl dur