Hallo zusammen,
bei uns steht eine BR neugründung an.
dürfen von der wahl des wahlvorstandes AN ausgeschlossen werden die denken sie seien leitende angestellte da wir mit dem vereinfachten wahlverfahren starten und die benötigten informationen zur eingliederung erst der Wahlvorstand bekommt. kann der ausschluss zur wahl des wahlvorstand zur nichtigkeit führen?
Vielen dank für die antworten