Erstellt am 19.09.2017 um 11:40 Uhr von HamburgerHecht
Bei mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen.
Hierachiene müsste eurer Firma aber haben, oder seit Ihr alle gleichwertige Firmenteilhaber ohne Angestellte ?
Einer müsste ja der Chef sein - dieser zählt dann bei der Anzah der wahlberechtigten Beschäftigten nicht mit und ist auch nicht wählbar.
Erstellt am 19.09.2017 um 11:53 Uhr von Denise 123
Ne unsere Firma zeichnet sich durch das agile Arbeiten aus.. Wir haben natürlich einen Chef der das Unternehmen gegründet hat aber darunter sind alle Angestellten gleich gestellt und arbeiten zur Selbstorganisation.. Ist es da dann genau so wie im "normalen" Unternehmen? Oder kann man dann keinen Betriebsrat gründen?
Erstellt am 19.09.2017 um 12:00 Uhr von celestro
Wie kommt man bitte auf die Idee, dass dann vielleicht kein BR gegründet werden könnte ? Der BR vertritt die Belange der AN ... ob die alle auf einer Ebene sind oder nicht, ist völlig egal.
Erstellt am 19.09.2017 um 12:25 Uhr von rsddbr
@Celestro:
Es war eine einfache Frage, weil Denise123 sich offensichtlich nicht auskennt. Da gibt es keinen Grund, überheblich zu reagieren, nach der Art "Wie kommt man bitte auf die Idee...".
@Denise123:
Die Voraussetzungen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) §1 ff. zu finden.
Erstellt am 19.09.2017 um 13:21 Uhr von celestro
"Da gibt es keinen Grund, überheblich zu reagieren, nach der Art "Wie kommt man bitte auf die Idee..."."
Wenn Du meinst, da eine Überheblichkeit zu sehen, ist das ganz alleine Dein Problem. Ich habe ebenso eine einfache Frage zurückgestellt.
Erstellt am 19.09.2017 um 13:48 Uhr von Denise123