Erstellt am 25.02.2018 um 08:15 Uhr von Krambambuli
Es ist in Zweifel zu ziehen, ob die Prokuristen für A alle als leitende Angestellte zu sehen sind. Allein der Titel reicht nicht aus. Es gibt auch (Frühstücks-) Direktoren.
Erstellt am 25.02.2018 um 11:15 Uhr von MaJoK
Also prinzipiell sehe ich das folgendermaßen, ein AN aus Firma A kann nicht abstimmungsberechtigt in einem Firma B sein. Oder hat er in beiden Firmen einen Arbeitsvertrag?
Und ein Prokurist dürfte im weitesten Sinn kein normaler AN sein. Siehe Definition Prokura:
Zitat" Der Prokurist kann als zwischenzeitlicher Geschäftsführer verstanden werden, der diesen bei Abwesenheit vertritt oder ihm dauerhaft Aufgaben abnimmt, um ihn zu entlasten. Der Prokurist wird offiziell als Vertreter ins Handelsregister eingetragen."
Also ist der Prokurist ein Teil der Geschäftsführung und kann somit nicht über die AN Vertretung abstimmen.
Erstellt am 25.02.2018 um 11:38 Uhr von BrauseBär
Das kann, muss aber nicht so sein!
Siehe hier: LAG Hamm Beschl. v. 30.04.2010, Az.: 10 TaBV 72/09