Wahlberechtigt ja oder nein
Hallo zusammen,
Folgender Fall: im Unternehmen A wird zum Betriebsrat gewählt. Zu Unternehmen A sind 4 Prokuristen eingetragen. Zu Unternehmen A gehört unter anderem ein Unternehmen B. Für Unternehmen B ist ein Prokurist eingetragen.
Ist der Prokurist für Unternehmen B wahlberichtigt für Unternehmen A?
Bitte gerne mit Erklärung, denn je länger ich nachdenke, um so unsicherer werde ich.
Vielen Dank und viele Grüße
Community-Antworten (3)
25.02.2018 um 09:15 Uhr
Es ist in Zweifel zu ziehen, ob die Prokuristen für A alle als leitende Angestellte zu sehen sind. Allein der Titel reicht nicht aus. Es gibt auch (Frühstücks-) Direktoren.
25.02.2018 um 12:15 Uhr
Also prinzipiell sehe ich das folgendermaßen, ein AN aus Firma A kann nicht abstimmungsberechtigt in einem Firma B sein. Oder hat er in beiden Firmen einen Arbeitsvertrag? Und ein Prokurist dürfte im weitesten Sinn kein normaler AN sein. Siehe Definition Prokura: Zitat" Der Prokurist kann als zwischenzeitlicher Geschäftsführer verstanden werden, der diesen bei Abwesenheit vertritt oder ihm dauerhaft Aufgaben abnimmt, um ihn zu entlasten. Der Prokurist wird offiziell als Vertreter ins Handelsregister eingetragen."
Also ist der Prokurist ein Teil der Geschäftsführung und kann somit nicht über die AN Vertretung abstimmen.
25.02.2018 um 12:38 Uhr
Das kann, muss aber nicht so sein! Siehe hier: LAG Hamm Beschl. v. 30.04.2010, Az.: 10 TaBV 72/09
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