Gleitzeit als Vehinderungsgrund
Ist Gleitzeit ein Verhinderungsgrund, um nicht an BR Sitzungen teilzunehmen? Ergänzend ist zu sagen, dass unsere Gleitzeitanträge wie Urlaubsanträge in einem System gestellt und ebenfalls durch den Vorgesetzten genehmigt werden müssen.
Community-Antworten (1)
06.08.2026 um 15:53 Uhr
Was ist denn ein Gleitzeitantrag? Reden wir hier vom "Abfeiern wie Überstunden"? Dann würde ich sagen, dass das BRM den Tag frei hat und somit wie bei Urlaub keine Arbeitspflicht besteht. Daraus würde sich ergeben, dass das BRM verhindert ist, sofern es sich nicht explizit dazu äußert, an den Sitzungen trotzdem teilnehmen zu wollen.
Verwandte Themen
Wahlbeteiligung wie hoch um die Wahl für gültig zu erklären
ÄlterBitte um HIlfe: Wenn der Arbeitgeber aufgrund wenig Arbeit die Mitarbeiter kurzfristig in Urlaub oder Gleitzeit schickt, an unseren Wahltagen am 21 und 22.04. da im Moment die Flieger aufgrund der
Im Ergebnis teilweise unbezahlte Tätigkeit als Wahlvorstand?
ÄlterHallo, ich habe als Wahlvorstand im November/Dezember (die vorgezogene Neuwahl war jetzt Mitte Januar) viele Gleitzeit-Zusatzstunden angehäuft und konnte diese nicht mehr vor dem 31.12. genügend we
Arbeitszkontrolle durch den BR mit negativen Konsequenzen bei Verstößen
ÄlterIm Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, welche die Gleitzeit und Kernarbeitszeit regelt. Darf der BR ohne Einwilligung des Mitarbeiters, die tatsächlichen Kommt- und Gehtzeiten einsehen
Wahlbeeinflussung?
ÄlterWir haben bei der letzten BR-Wahl folgenden Text an die Unterstützer unserer Liste gesandt und überlegen ob wir dies wiederholen können oder ob das schon Wahlbeeinflussung ist. Bitte Antwort wenn mögl
Betriebsratwahl,Arbeitgeber tickt aus - warten bis Wahl durch ist?
ÄlterHallo, haben am Donnerstag Einladung zur Wahlversammlung ausgehängt.Wir haben noch keinen BR und möchten nun,wegen katastrophaler Zustände, einen gründen.Der AG tickt nun völlig aus.Er redet kaum n