Arbeitszkontrolle durch den BR mit negativen Konsequenzen bei Verstößen
Im Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, welche die Gleitzeit und Kernarbeitszeit regelt.
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Darf der BR ohne Einwilligung des Mitarbeiters, die tatsächlichen Kommt- und Gehtzeiten einsehen (Datenschutz)?
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Darf der BR diese Kontrolle nutzen um bei Verstößen (zu spätes Erscheinen) auf Ermahnung/ Abmahung zu bestehen/ zu drängen? Bzw. fällt das in den Aufgabenbereich des BR? Sollte der BR die Arbeitszeiten nicht dahingehend kontrollieren, um zum Beispiel die Überstunden im Zaun zu halten? Also FÜR den Arbeitnehmer und nicht gegen den Arbeitnehmer argumentieren?
PS: persönliche Abneigung zwischen einezlenen BR Mitgliedern gegenüber des betroffenen Mitarbeiters kann ich nicht ausschließen.
Lg
Community-Antworten (3)
20.11.2023 um 17:33 Uhr
"1. Darf der BR ohne Einwilligung des Mitarbeiters, die tatsächlichen Kommt- und Gehtzeiten einsehen (Datenschutz)?"
Ja, denn er muss auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes achten. Die Zeiten können allerdings anonymisiert sein. Eine genauere Identifizierung kann nach Feststellung von Auffälligkeiten in einem zweiten Schritt erfolgen.
"Darf der BR diese Kontrolle nutzen um bei Verstößen (zu spätes Erscheinen) auf Ermahnung/ Abmahung zu bestehen/ zu drängen?"
Ja. Das ist zwar schäbig, aber der Mensch ist schlecht. Der AG ist aber nicht verpflichtet, auf das Drängen hin eine disziplinarische Maßnahme vorzunehmen.
"Bzw. fällt das in den Aufgabenbereich des BR?"
Nein.
"Sollte der BR die Arbeitszeiten nicht dahingehend kontrollieren, um zum Beispiel die Überstunden im Zaun zu halten?"
Jupp
"Also FÜR den Arbeitnehmer und nicht gegen den Arbeitnehmer argumentieren?"
Ist mir persönlich ein bisschen zu einseitig. Aber da gehen die Meinungen hier auseinander.
20.11.2023 um 18:08 Uhr
Das sehe ich ein wenig anders. Der Betriebsrat hat das Recht Arbeitszeit daten vom AG zu verlangen, aber kein Automatisches Recht in das System rein zu schauen. Der Betriebsrat ist Betriebsrat und keine Betriebspolizei. Ein Betriebsrat der auf Abmahnungen drängt sollte dies auch spätestens bei der nächsten Wahl zu spüren bekommen. ( Wäre ich dann der betroffene MA würde das verhalten des BR in der Belegschaft schneller rum gehen wie die Bildzeitung drucken kann)
21.11.2023 um 10:32 Uhr
" Darf der BR diese Kontrolle nutzen um bei Verstößen (zu spätes Erscheinen) auf Ermahnung/ Abmahnung zu bestehen/ zu drängen?" Unfassbar!
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