Im Gespräch des Leiters der Vorschlagsliste X mit dem Vertreter der Wahlvorstandskommission, X-man ist ihnen eingefallen, dass die Zählung der Wahlstimmen nach der Prozedur der Wahlen nicht zum selben Tag sondern erst am folgenden Tag verwirklicht wird. Auf Grund, dass der Bestand der Wahlvorstandskommission mit einer von den Parteien fast übereinstimmt, die sich aufstellen für die Wahlen im Namen der existierenden BRWW. Wir halten es für möglich das Vorhandensein der negativen Momente und darum bestehen wir auf die Anwesenheit der Beobachter von den in Konkurrenz stehenden Parteien bei:
1. Versiegelung der Wahlkästen für die Abstimmung mit seiner Kontrolle und der möglichen Korrektur.
2. Die Überprüfung des zur Verfügung stehenden Raumes für die Wahlen, vor dem Moment des Anfanges der Hauptprozedur der Wahl.
3. Die Kontrolle über den Verlauf der Wahlen und die Zählung der Wahlstimmen.
4. Die Zählung der Wahlstimmen noch am selben Tag an den die Wahlen durchgeführt werden.
So ist geschrieben. Es steht noch 2 Wochen vor dem Wahltag. Ist der Widerspruch mit dem Gesetz stimmt?