Erstellt am 06.06.2009 um 20:30 Uhr von Immie
Die Wahl ist öffentlich,
die Auszählung ist öffentlich...
wo ist das Problem?
Packt euch einen Picknickkorb, nehmt einen Tag Urlaub, und setzt euch dazu.
Erstellt am 06.06.2009 um 20:33 Uhr von Bergmann
@ Immie,
das beantwortet nicht die Frage !!
Erstellt am 06.06.2009 um 20:37 Uhr von Immie
@Bergmann
Sorry...hatte gedacht, ich versuch es mal zu verstehen.
Ist wohl schief gegangen:-(
Aber wenn du die Frage kennst...
Erstellt am 06.06.2009 um 20:45 Uhr von Bergmann
@ Immie, nicht schlimm, hast ja nichts verkehrtes gesagt !!
Wäre nur nützlich zu erfahren , wo Lexis das Wissen her hat das am selben Tag noch ausgezählt werden muß !!
Erstellt am 06.06.2009 um 20:53 Uhr von kalli
Hallo Lexis,
nein
§ 1 Wahlvorstand
(1) Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand.
(2) ........... Er kann Wahlberechtigte als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung heranziehen.
§ 12 Wahlvorgang
(1) Der Wahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Bezeichnung der Stimmzettel im Wahlraum zu treffen und für die Bereitstellung einer Wahlurne oder mehrerer Wahlurnen zu sorgen. Die Wahlurne muss vom Wahlvorstand verschlossen und so eingerichtet sein, dass die eingeworfenen Wahlumschläge nicht herausgenommen werden können, ohne dass die Urne geöffnet wird.
(2) Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers.
(5) Nach Abschluss der Stimmabgabe ist die Wahlurne zu versiegeln, wenn die Stimmenzählung nicht unmittelbar nach Beendigung der Wahl durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn die Stimmabgabe unterbrochen wird, insbesondere wenn sie an mehreren Tagen erfolgt.
§ 13 Öffentliche Stimmauszählung
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor und gibt das aufgrund der Auszählung sich ergebende Wahlergebnis bekannt.
Ansonsten wie Immie schon geschrieben hat:
Packt euch einen Picknickkorb, nehmt einen Tag Urlaub, und setzt euch dazu.
kalli
Erstellt am 07.06.2009 um 19:42 Uhr von DerAlteHeini
Lexis
Die Auszählung ist öffentlich, mehr nicht.
Vertretene Gewerkschaften können Wahlbeobachter entsenden. Aber ob diese mehr als die Auszählung beobachten dürfen, bezweifel ich.