Teilbetriebsübergang nach Erstellung der Wählerliste
Betriebsratswahl am 18.05.06 mit eingereichten Wahl-Vorschlägen
Besonderheiten:
- Teilbetriebsübergang zum 01.04.06
- Einspruchsfrist 30.04.06
- Widerspruch eingelegt
Fakten: Eine Vorschlagsliste enthält einen AN, der vorraussichtlich zum 01.04.06 in einen anderen Betrieb übergegangen ist. Widerspruch ist vom AN eingereicht worden. Frage:
- Wie ist mit dieser Vorschlagsliste umzugehen?
- Was bedeutet dies für die gesamte Wählerliste?
- Sind die übergegangenen AN aus der Wählerliste spätestens nach der Widerspruchsfrist aus der Wählerliste zu streichen?
Vielen DAnk für Eure Mithilfe MfG KAOS4
Community-Antworten (1)
23.04.2006 um 14:23 Uhr
Hallo KAOS4 Da es in diesem geschilderten Fall so viel Ungereimtheiten gibt würde ich empfehlen das über einen Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Gruß BMW
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