Umfirmierungen vor der Wahl - Welche Konsequenzen hat das für unsere Wahl?
Hallo Leute,
ich bin im Wahlvorstand zur Betriebsratswahl und in zwei Tagen sollten die Wählerlisten und die Wahlordnung ausgelegt werden. Der Betrieb in dem der Betriebsrat gegründet werden soll ist die Services GmbH Heute flattert ein Schreiben mit der Lohnabrechung rein:
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Services GmbH nachträglich ab 01.01.2008 auf die Systems GmbH verschmolzen wurde. Als Arbeitnehmer dieses Betriebes sind Sie von diesem Betriebsübergang betroffen. Aus diesem Grund möchten wir Sie, mit diesem Schreiben, über die sich hieraus ergebenden wesentlichen Folgen unterrichten.
Mit dem Betriebsübergang tritt gemäß § 613a BGB (siehe Anhang) die Systems GmbH im vollem Umfang in das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten ein. Somit ist die Services GmbH Ihre neue Arbeitgeberin, d.h. sie kann Ihnen die zur Konkretisierung ihres Arbeitsverhältnisses erforderlichen Anweisungen erteilen. Auf Grund des Übergangs aller Rechte und Pflichten, müssen keine neuen Arbeitsverträge erstellt werden.
Es besteht aufgrund des Betriebsübergangs keine konkrete Planung für eine personellen Umbau des Betriebes. Dementsprechend sind auch keine, für Ihre berufliche Entwicklung betreffenden, Maßnahmen geplant.
Gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Systems GmbH können Sie innerhalb eines Monat nach Zugang dieses Schreibens Widerspruch erheben mit der Folge, dass Sie als Arbeitnehmer des Unternehmens Services GmbH bleiben. Der Widerspruch kann sowohl bei dem Unternehmens Systems GmbH, als auch bei dem Unternehmen Services GmbH eingelegt werden. Wegen des Betriebsübergangs aufgrund der Verschmelzung, wird jedoch mit dem Übergang Ihr Arbeitsplatz bei der Services GmbH entfallen, so dass in diesem Fall eine betriebsbedingte Kündigung die Folge muss.
In nächster Zukunft wird die Systems GmbH in die Services GmbH formal umbenannt werden.
Im Innen- wie im Außenverhältnis wird das heute schon umgesetzt.
In diesem Sinne bleiben Sie also Mitarbeiter der SERVICES GmbH.
Welche Konsequenzen hat das für unsere Wahl? Was müssen wir tun um an unserem Ziel "Betriebsrat" festzuhalten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Frank
Community-Antworten (3)
28.01.2009 um 14:30 Uhr
Wenn es bei der System GmbH bereits einen BR gibt, dann hat der u.U. ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG. Falls das so ist, dann muss der BR der SYSTEM GmbH umgehend eine Neuwahl einleiten. Tut er das nicht, so gibt es auch dort nach einem halben (spätestens einem) Jahr keinen BR mehr.
Wenn nicht, dann solltet ihr die Wahl abbrechen und für beide GmbHs neu einleiten und zwar ab ganz von vorne, incl. Wahlversammlung und Wahl eines WV.
28.01.2009 um 17:44 Uhr
Hallo kiwifranky, geh mit dem schreiben zum Gewerkschaft. Ich in mir da nicht so sicher ob das mit dem nachträglichen Firmenverschmelzung so in ordnung ist. Ihr habt doch den Wahlvorstand gegründet und den Arbeitgeber informiert, oder? Da kann dir die Gerwerkschaft sicher klarere Antworten geben. Gruß
28.01.2009 um 17:48 Uhr
@kinglord Die Gewerkschaften bedanken sich recht herzlich, wenn jeder nicht gewerkschaftlich organisierte ANschaft bei Ihr aufläuft und unkonkrete Fragen stellt.
Ich halte es mit 'w-j-l'.
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