Welcher Widerspruch ist außer dem nach § 4 WO - Wählerliste wann, wo und in welcher Form gegen das Wahlverfahren bei einer BR Wahl zulässig? Sind Einsprüche grundsätzlich erst nach der Wahl oder schon während des Wahlverfahrens möglich?
Erstellt am 05.04.2006 um 16:05 Uhr von Fayence Unkas, worauf willst Du denn hinaus? In besonderem Fall kann per einstweiliger Verfügung auch schon in ein lfd. Wahlverfahren eingegriffen werden.