Bitte um HIlfe:

Wenn der Arbeitgeber aufgrund wenig Arbeit die Mitarbeiter kurzfristig in Urlaub oder Gleitzeit schickt, an unseren Wahltagen am 21 und 22.04. da im Moment die Flieger aufgrund der Vulkanwolke nicht kommen können, wieviel Wahlbeteiligung muss man haben, wenn die Mitarbeiter keine Briefwahl machen, damit die Wahl gültig ist??

Gibt es eine Regelung wie die Wahlbeteiligung gerechnet wird und wie hoch sie sein muss, wenn die Wahl gültig sein soll??

Danke und Gruß