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Übergang alter / neuer Betriebsrat

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C.Harbarth
Apr 2026 bearbeitet

Im September 2023 haben wir zum ersten Mal einen Betriebsrat gewählt. Wie lange ist der jetzige Betriebsrat im Amt? Bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Betriebsratswahl? Oder bis zur konstituierenden Sitzung des neues Betriebsrates wenn diese vor dem 31.05.2026 stattfindet?

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Community-Antworten (4)

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XYZ68

15.04.2026 um 15:49 Uhr

Der Betriebsrat ist bis zur endgültigen Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amt. (§21 BetrvG).

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Damei81

16.04.2026 um 08:05 Uhr

oder bis zum 31.Mai 2026

X
XYZ68

16.04.2026 um 09:51 Uhr

@Damei81 das aber nur, wenn keine Neuwahlen stattfinden würden. §21 Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.

§13 Satz 2 (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, 3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, 4. die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist, 5. der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder 6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

Es steht immer da, dass die Amtszeit SPÄTESTENS am 31.5. endet.

@C.Harbarth Wichtig ist, euch das Datum der Übernahme zu merken. Dies bleibt das Datum für den Amtswechsel für die Zukunft.

D
Damei81

16.04.2026 um 11:05 Uhr

@xyz68

du hast recht, ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt und hatte die Frage des TE nicht richtig gelesen.

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