Erstellt am 10.04.2026 um 12:04 Uhr von Damei81
§ 64 Abs. 1 Satz 2
es wird auf § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3
Wenn trotz nachrücken zu wenige Mitglieder Neuwahl, aber die neue JAV wäre ja noch kein Jahr im Amt im November also wird die Whal übersprungen
Erstellt am 10.04.2026 um 12:42 Uhr von IlkaB
Die letzte JAV-Wahl war im Herbst 2024. Die Kollegen sind jetzt 1,5 Jahre im Amt.
Erstellt am 10.04.2026 um 12:56 Uhr von Damei81
wenn jetzt gewählt wird, wäre die neue JAV 2,5 Jahre im Amt, da die Wahl im Novermber ausfällt, weil von der jetzigen Wahl bis zur regulären Wahl kein Jahr ist!
§ 13 Abs. 3 BetrVG
Erstellt am 10.04.2026 um 13:00 Uhr von IlkaB
Ich glaube, wir sind uns einig:
- vorgezogene JAV-Wahl 2026 wegen Unterbesetzung nach der BR-Wahl
- reguläre JAV-Wahl 2028
Erstellt am 10.04.2026 um 13:11 Uhr von Damei81
evtl. Unterbesetzung, da nicht klar ist aber er gewählt wird,
aber sonst genauso