Hallo, unser Fall kurz vor der konst. Sitzung:
In einer Liste ist der bisherige JAV-Vorsitzende aufgestellt. Nun ist er - nach der Wahl - der erste Nachrücker bzw. Ersatzmitglied für diese Liste.
JAV und ordentliches BR-Mitglied schliessen sich aus (§61 BetrVG), d.h. als Nachrücker im BR müsste er seinen JAV-Vorsitz abgeben.
Wie ist das als Ersatzmitglied (d.h. nur ab und zu)? Nimmt er für diesen Fall beide Mandate war (JAV und Liste)? Freiwilliger Rücktritt vom JAV-Vorsitz?
Oder laden wir ihn als Ersatz für die Liste ein und für diesen Fall kommt sein JAV-Vertreter zur Sitzung?
Letzte Lösung halte ich für die Sauberste... Ist dem auch so?
Danke für die Hilfe.
Carsten