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Darf InklusionsMA wählen

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Lotsenbraut05
Mrz 2026 bearbeitet

Unser Betrieb beschäftigt 3 MA (geistige und körperliche Einschränkungen liegen vor) die jeweils einen Betreuer haben und über eine Inklusionsagentur bei uns beschäftigt werden (haben keinen direkten Arbeitsvertrag bei uns). Dürfen diese Lieben wählen?

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Community-Antworten (4)

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celestro

25.03.2026 um 23:34 Uhr

klingt nach Leiharbeitnehmern und dann dürften die gleichen Regeln gelten ... also wenn sie mehr als 3 Monate bei Euch eingesetzt werden ... ja.

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Lotsenbraut05

26.03.2026 um 10:47 Uhr

Danke dir - ich bin da auch deiner Meinung, weiß aber nicht wie wir das korrekt handeln sollen. Da die drei nicht auf der AG MA Liste stehen - sollen wir sie handschriftlich nachtragen? Was ist wenn noch mehr MA denselben Status haben und uns ausschlüpfen nur weil keiner vom Wahlvorstand sie kennt (durch Schichtbetrieb und diverse Abteilungen kennt nicht jeder alle…).

C
celestro

26.03.2026 um 13:13 Uhr

Der AG muss dem WV alle notwendigen Daten geben. Wenn er selbst nicht weiß, das Leiharbeitnehmer wählen dürfen, wird es höchste Zeit, ihm das mitzuteilen.

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enigmathika

27.03.2026 um 10:36 Uhr

zusätzlich ist es hilfreich, die Kolleg:innen zu sensibilisieren. Die können Euch auch melden, wenn jemand auf der Wählerliste fehlt.

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