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Azubis - wahlberechtigt?

S6
Sofia 66
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo Communitiy,

wie sieht es bei den Azubis aus?

Aktiv und oder Passiv?

Vielen Dank.

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Community-Antworten (2)

J
jensens

19.03.2026 um 10:35 Uhr

Gemäß § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig davon, wie lange sie bereits im Unternehmen tätig sind.

G
Galaxy

19.03.2026 um 10:39 Uhr

@sofia 66

Das aktive Wahlrecht hat gem. § 7 BetrVG, wer bei der Betriebsratswahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Stichtag ist der Wahltag – bei mehreren Wahltagen der letzte.

Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist (§ 7 BetrVG – s.o.), das 18. Lebensjahr vollendet hat,dem Betrieb 6 Monate angehört und sein Wahlrecht nicht durch strafgerichtliche Verurteilung verloren hat. Der Arbeitnehmer muss dem Betrieb am (letzten) Wahltag mindestens 6 Monate angehören.

Gruß Galaxy

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