Azubis - wahlberechtigt?
Hallo Communitiy,
wie sieht es bei den Azubis aus?
Aktiv und oder Passiv?
Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
19.03.2026 um 10:35 Uhr
Gemäß § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig davon, wie lange sie bereits im Unternehmen tätig sind.
19.03.2026 um 10:39 Uhr
@sofia 66
Das aktive Wahlrecht hat gem. § 7 BetrVG, wer bei der Betriebsratswahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Stichtag ist der Wahltag – bei mehreren Wahltagen der letzte.
Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist (§ 7 BetrVG – s.o.), das 18. Lebensjahr vollendet hat,dem Betrieb 6 Monate angehört und sein Wahlrecht nicht durch strafgerichtliche Verurteilung verloren hat. Der Arbeitnehmer muss dem Betrieb am (letzten) Wahltag mindestens 6 Monate angehören.
Gruß Galaxy
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