öffentliche Auszählung
Hallo zusammen,
ist die öffentliche Auszählung für die Mitarbeiter, die bei der Zählung zuschauen auch bezahlte Arbeitszeit?
Community-Antworten (1)
11.03.2026 um 13:11 Uhr
Einfache Antwort: Nein.
Damit es nicht bei einer bloßen Behauptung bleibt: LAG Schleswig-Holstein, 26.07.1989 - 3 Sa 228/89 Amtlicher Leitsatz: Wenn ein Arbeitnehmer Arbeitszeit versäumt, weil er - auch als Kandidat bei der öffentlichen Stimmenauszählung nach der Betriebsratswahl als Zuschauer zugegen sein will, zählt dies nicht zur Ausübung des Wahlrechts gem. § 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, so daß für diese Zeit - auch aus § 616 BGB - kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht
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