Änderung Wahlschreiben bei Neueinstellungen?
Hallo zusammen, unsere Wahl findet mit dem einfachen Wahlverfahren statt. Wir haben heute das Wahlausschreiben und die Wählerliste veröffentlicht. Heute haben wir erfahren, dass in zwei Wochen und in vier Wochen noch neue Mitarbeiter eingestellt werden. Wir wissen, dass wir die Wählerliste an den entsprechenden Tagen ändern müssen. Wie ist das mit dem Wahlausschreiben. Durch die Einstellungen verändert sich die Minderheitenregelung des zukünfitgen BR. Müssen wir jedesmal auch das Wahlausschreiben ändern? Was passiert dann mit der Frist zur Einreichung von Einsprüchen gegen die Wählerliste?
Community-Antworten (1)
04.02.2026 um 09:26 Uhr
Die Wählerliste muss ständig angepasst werden - richtig.
Das Wahlausschreiben wir einmal erlassen - also auch einmal per Stichtag das Geschlecht in der Minderheit ermittelt. Eine Erneuerung bei Einstellung ist nicht vorgesehen - höchstens dann, wenn das Geschlecht in der Minderheit per Stichtag von vorn herein am Tag des Erlasses schon falsch gewesen wäre.
Leider ist die Literatur da sehr schwammig. Es macht aber m.E. Sinn. Denn das Verhältnis kann durch eine Kündigung auch wieder in die andere Richtung kippen. Lt. Fitting sind auch nur jene Änderungen am Wahlausschreiben zulässig, die das Wahlverhalten nicht beeinflussen. Auch wieder so eine Formulierung, die man selbst auslegen muss. Eventuell läuft man Gefahr, dass man sich damit Fristen zerschießt oder die Wähler sich nicht rechtzeitig auf die Änderungen des Wahlausschreibens einstellen können - das interpretiere ich unterm Strich so, dass man sich bei Änderungen die Angriffsfläche für eine eventuelle Anfechtung deutlich erhöht.
Die einzigen Ausnahmen wären für mich:
- bedeutungslose Schreibfehler
- von vorn herein falsche Angaben; dann würde ich die Berichtigung aber öffentlich machen
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