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Frist-Wahlschreiben

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

nicoline , ich dachte ich hab bei uns alles beachtet und genug gelesen aber das der Tag an dem das Wahlschreiben ausgehangen wird nicht mitzählt, hab ich echt nicht gewusst . Ist das nun wahnsinnig schlimm oder darf ich das ändern ? Danke

71401

Community-Antworten (1)

I
Immie

30.03.2010 um 11:06 Uhr

@häschen Vielleicht hilft das...

http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2008/zbvronline_2008_02_03.pdf

LAG Hamm v. 12.10.2007 – 10 TaBV 9/07

Hier ein kurzer Abschnitt:

Zwar können unzutreffende Fristen im Wahlausschreiben, etwa für die Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 3 Abs. 2 Nr. 8, § 8 Abs. 1 Nr. 1 WO) oder für die Einlegung eines Einspruches gegen die Wählerliste (§ 4 Abs. 1 WO), grundsätzlich auch zur Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl führen. Richtig ist auch, dass das ursprüngliche Wahlausschreiben nicht die durch die Wahlordnung festgelegten Fristen enthielt. Der Wahlvorstand hat diesen Fehler jedoch zu Recht korrigiert und am 16.01.2006 ein berichtigtes Wahlausschreiben herausgegeben.

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