Neues Ersatzmitglied für den Wahlvorstand
Hallo, ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands hat gekündigt und wird die Firma demnächst verlassen. Damit wir weiterhin 3 Ersatzmitglieder haben, hätte ich gerne einen neuen. Muss der "Nachrücker" vom Nachrücker :) vom Betriebsrat beschlossen werden oder macht das der Wahlvorstand? Oder geht das im nachhinein nicht mehr, wenn die Mitglieder schon vom Betriebsrat bestellt worden sind?
Community-Antworten (1)
14.10.2025 um 17:07 Uhr
Genauso wie die Bestellung des WV gelaufen ist. Der BRV setzt das Thema auf die TO und dann macht man den entsprechenden Beschluß.
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