Erstellt am 05.10.2025 um 17:33 Uhr von celestro
Auflösen kann den BR nur ein Gericht. Die Mitglieder des BR können zurücktreten.
Aber wo genau bist Du jetzt alleine? Wahlvorstand? Ein Wahlvorstand der eingesetzt wird, hat 3 Mitglieder. Da kann man eigentlich nicht alleine sein.
Warum will denn niemand mehr BRM sein? Stehen die Mitglieder beim AG in der Schusslinie?
Erstellt am 05.10.2025 um 18:24 Uhr von Damei81
@celestro: Der BR kann auch seinen Rücktritt beschliessen und somit als Gremium zurücktreten!
@Susanna60: wenn du unter dem Soll bist als BR, musst du nicht nach §13 Abs.2 Nr. 3 BetrVG deinen Rücktirtt beschliessen, sondern nach §13 Abs.2 Nr. 2 BetrVG einen Wahlvorstand bestellen.
Wieso gibt es schon einen Wahlvorstand bzw. wieso will man sich "auflösen"?
Erstellt am 05.10.2025 um 18:36 Uhr von Susanna60
Hallo, vor den Sommer Ferien sind die anderen BR Mitglieder ausgetreten, eine Kollegin hat mich angerufen und gefragt, ob ich sie bei der Wahl unterstützen würde. Da wusste ich allerdings nicht um die ganzen Pflichten. Wir müssen neun Mitglieder sein, um überhaupt etwas bestimmen zu können. Nun waren zwei übrig, ein Dritter kam kurz dazu, hat sich nach einer Woche wieder verabschiedet. Von den dreien wurde ich quasi zum Wahlvorstand gewählt. Da nun noch zwei Kolleginnen übrig sind, wollen sie nächste Woche den BR auflösen. Aber mein Amt sei nun eben nicht auf lösbar. Habe keine Ahnung, wie ich nun vorgehen kann. In unserem Betrieb besteht absolut kein Interesse sich aufstellen zu lassen, ich bin kurz vor der Rente, deshalb will ich das auch nicht mehr machen. Alle kuschen vor der GF. Lieben Dank für deine Nachricht.
Erstellt am 06.10.2025 um 08:15 Uhr von xyz68
Wie viele seid ihr denn nun im Wahlvorstand? Es müssen mindestens 3 sein. Ansonsten muss der Rest-BR nach benennen. Der BR benennt übrigens auch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes.
Vor der Wahl sollte sich der Wahlvorstand schulen lassen. Das kann der Wahlvorstand beschließen.
Dann fordert man vom Arbeitgeber die Wählerlisten an, erstellt das Wahlausschreiben. Im Wahlausschreiben stehen dann die verschiedenen Termine, die Größe des zu wählenden BR und der Anteil des Minderheitengeschlechts. Keine Angst, dafür gibt es entsprechende Formulare und Rechner. Lernt man alles auf der Schulung. Alles weitere ist genau geregelt. und man kann das alles lernen.
Falls sich nicht genug Kandidaten finden, setzt man eine Nachfrist und wenn es dann immer noch nicht genug Kandidaten gibt, dann wird der BR kleiner. Also ggf. reicht ein Mutiger aus.
Für mich gilt immer der alte Brecht-Spruch: Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Der Rest-BR muss sich übrigens nicht auflösen, sondern die Wahl mit Bestellung des Wahlvorstandes einleiten. Die BR-Mitglieder können auch im Wahlvorstand sein. Bis zum Ende der Wahl wären sie dann noch im Amt und es gäbe keinen BR-losen Betrieb.
Ob sich nicht doch ein paar Interessenten am Amt gibt, sieht man erst, wenn keine Kandidatenlisten auftauchen.
Erstellt am 06.10.2025 um 09:12 Uhr von celestro
"Falls sich nicht genug Kandidaten finden, setzt man eine Nachfrist und wenn es dann immer noch nicht genug Kandidaten gibt, dann wird der BR kleiner. Also ggf. reicht ein Mutiger aus."
Wenn ich mich recht erinnere, wird gewählt, sobald ein gültiger Vorschlag eingeht. Nur wenn KEIN Vorschlag eingeht, wird eine Nachfrist gesetzt. Und wenn dann immer noch kein Vorschlag eingeht ... dann gibt es keinen BR mehr.
Erstellt am 06.10.2025 um 10:02 Uhr von Susanna60
Danke für eure Antworten, bin sehr dankbar. Eigentlich bin ich nur alleine im Wahlvorstand, was ja gar nicht rechtens ist. Meine Kollegin ruft morgen bei Verdi an, also ein Wahlvorstand und zwei br Mitglieder. Und die beiden wollen das Amt niederlegen. Wir werden sehen. Liebe Grüße
Erstellt am 06.10.2025 um 10:32 Uhr von xyz68
@ Celestro,
da hast du recht, darum lassen wir uns vor der Wahl auch schulen, 4 Jahre sind halt eine lange Zeit.
@ Susanna 60
Mal sehen ob Verdi da hilft.
Erstellt am 06.10.2025 um 14:06 Uhr von Susanna60
Ich gebe auf jeden Fall Bescheid. Danke