Erstellt am 29.07.2025 um 14:42 Uhr von Challenger
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(
Erstellt am 29.07.2025 um 15:26 Uhr von xyz68
Theoretisch ja, aber das würde nur zu noch weiteren Verwirrungen führen.
Wann habt ihr denn eure Amtszeit begonnen.. Das müsstet ihr ja wissen.
Falls das der 29.3.22 gewesen sein sollte, macht ihr es ab jetzt richtig:
1. Ihr legt die Wahl so, dass ihr rechtzeitig vor dem 29.3.26 wählt. z.B. am 16. 3. (ist ein Montag)
2. Nachdem die Gewählten die Wahl angenommen haben lädt der Wahlvorstand zur konstituierenden Sitzung ein (Beispielsweise zum 25.3.26 (ist ein Mittwoch))
3. Der alte BR trifft sich zu einer Sitzung (z.B. am 27.3.26) und erklärt seinen Rücktritt.
Somit ist ab dem 28.3.26 der neue BR rechtmäßig im Amt und ihr habt ein Datum dass ihr euch groß in den Kalender schreibt. Das wäre dann euer zukünftiges Wechseldatum, wenn zwischendurch nicht irregulär gewählt wird.
Wichtig ist dabei, das ihr erst konstituiert und erst danach der alte BR seinen Rücktritt erklärt. Mit dem Rücktritt endet dann seine Amtszeit und startet die Amtszeit des neuen BR, die genau 4 Jahre dauert!
Ein Blick ins Gesetz hilft hier
§21 BetrvG
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre.
Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.
Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
Erstellt am 29.07.2025 um 16:08 Uhr von celestro
"Theoretisch müssten wir doch sämtliche Amtszeiten seit Beginn prüfen und uns danach richten oder?"
Sofern Eure Wahlen immer nur zu den regulären Terminen stattgefunden haben, müsstet Ihr lediglich prüfen, wann Eure Urwahl gewesen ist. Also die allererste Wahl. Denn danach richtet sich (sofern nicht zwischendurch zu einem anderen Zeitpunkt gewählt werden musste), der Zeitpunkt des Endes der BR-Zeit.
Erstellt am 30.07.2025 um 09:20 Uhr von moreno
3. Der alte BR trifft sich zu einer Sitzung (z.B. am 27.3.26) und erklärt seinen Rücktritt. Zitat xyz68
das habe ich noch nie gehört...die Amtszeit des neuen BR beginnt mit mit dem Ablauf der Amtszeit des alten BR. Dieser braucht nicht zurück treten.
Erstellt am 30.07.2025 um 10:31 Uhr von celestro
"die Amtszeit des neuen BR beginnt mit mit dem Ablauf der Amtszeit des alten BR. Dieser braucht nicht zurück treten."
das ist doch aber genau der Punkt. Da man nicht so genau weiß, wann die Amtszeit endet, tritt der alte BR zurück und der "neue" BR ist dann korrekt in der Verantwortung.
Erstellt am 30.07.2025 um 11:03 Uhr von moreno
Wieso die Amtszeit begann am 29.03.2022 und endet am 29.03.2026.
Ein vorzeitiger Amtsantritt früherer Betriebsräte hat keine automatische Auswirkung auf die Amtszeit des aktuellen Gremiums.
Erstellt am 30.07.2025 um 11:23 Uhr von xyz68
Zitat moreno
"Wieso die Amtszeit begann am 29.03.2022 und endet am 29.03.2026.
Ein vorzeitiger Amtsantritt früherer Betriebsräte hat keine automatische Auswirkung auf die Amtszeit des aktuellen Gremiums."
Zitat Rini
2022 wurde das Ergebnis am 29.03. bekannt gegeben.
Der BR besteht seit 15 Jahren, somit ist aller Wahrscheinlichkeit nach die Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht das Ende der Amtszeit des alten Betriebsrates gewesen.
Das könnte man natürlich nachprüfen und herausfinden, wann der korrekte Amtswechsel stattfinden hätte müssen. Das gäbe ggf. komische Nachfragen. Also einfach eine pragmatische Lösung finden und jetzt eine rechtlich korrekten Termin festlegen.
Wenn ein BR besteht ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der BR-Wahl nicht das Ende der Amtszeit des alten BR! Ein BR ist regulär 4 Jahre im Amt.
Vorher ist der neue BR gewählt und sollte sich auch schon konstituieren, der neue BR ist aber noch nicht im Amt.
Erstellt am 30.07.2025 um 11:32 Uhr von moreno
Wenn ein BR besteht ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der BR-Wahl nicht das Ende der Amtszeit des alten BR! Ein BR ist regulär 4 Jahre im Amt.
Das ist es was ich meinte und es besteht keinerlei die Notwenigkeit eines Rücktritt des jetzigen BR
Erstellt am 30.07.2025 um 12:56 Uhr von celestro
"Wieso die Amtszeit begann am 29.03.2022 und endet am 29.03.2026."
Ob die Amtszeit am 29.03.2022 begann, weiß niemand.
"Wenn ein BR besteht ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der BR-Wahl nicht das Ende der Amtszeit des alten BR! Ein BR ist regulär 4 Jahre im Amt."
Na eben!
"Das ist es was ich meinte und es besteht keinerlei die Notwenigkeit eines Rücktritt des jetzigen BR"
Ja doch ... da niemand weiß, bis wann die Amtszeit des jetzigen Gremiums geht, ist der Rücktritt die einzige Möglichkeit, relativ einfach für Rechtssicherheit zu sorgen.
Ansonsten müsste man nachvollziehen, wann die Urwahl stattfand und danach richtet sich die "Endzeit" des Gremiums.
Erstellt am 30.07.2025 um 13:01 Uhr von xyz68
@moreno
Dem TE ist nicht klar, ab wann der neue BR im Amt sein würde, da eventuell schon in der letzten Wahl da etwas nicht korrekt gelaufen ist.
Zitat:
"unseren BR gibt es seit über 15 Jahren.
2022 wurde das Ergebnis am 29.03. bekannt gegeben. Somit sollte die Amtszeit des neuen BR ja 2026 voraussichtlich am 29.03. beginnen und die Amtszeit des alten BR am 28.03. enden. Richtig?
Was aber, wenn die Jahre vorher bereits evtl. Fehler gemacht wurden bezüglich der Amtszeiten? Meines Wissens ist der neue Betriebsrat nach der Wahl immer gleich in Aktion getreten, also nach der konstituierenden Sitzung. Somit gab es evtl. entweder betriebsratslose Tage oder auch Überschneidungen (neuer BR schon aktiv, obwohl das eigentlich dem alten BR noch zugestanden wäre!?).
Wie gehen wir damit jetzt um? Theoretisch müssten wir doch sämtliche Amtszeiten seit Beginn prüfen und uns danach richten oder? Oder sollten wir einfach von 2022 ausgehen und nun dementsprechend (richtig!) handeln?"
Darum mein Vorschlag, um da Ruhe reinzubringen und es rechtlich korrekt für die Zukunft einmal festzulegen. Man spart sich den Gang ins Archiv um die letzten 15 Jahre aufzuarbeiten und zu schauen, wann es denn nun eigentlich sein müsste. Und es ist dann für die Zukunft klar.
Erstellt am 30.07.2025 um 13:45 Uhr von celestro
"Darum mein Vorschlag,"
Ich bin mir nicht sicher, ob der Vorschlag dazu geeignet ist, für immer Ruhe reinzubringen. Der Zeitpunkt der Urwahl ist für ALLE weiteren "normalen" Wahlen relevant. Ich denke nicht, das ein einmaliger vorzeitiger Rücktritt etwas daran ändert.
Erstellt am 31.07.2025 um 07:18 Uhr von xyz68
Am saubersten wäre es wahrscheinlich jetzt zurückzutreten und dann die Wahlperiode 2030 zu nutzen, fände ich aber, ohne einen weiteren Grund, ehrlich gesagt nicht so schön.
Die Urwahl ist übrigens nur relevant, wenn sie im regulären Wahlzeitraum stattfand. Ansonsten ist dann die erste reguläre Wahl ausschlaggebend. Aber auch nur denn, wenn es nicht aus anderen Gründen eine Wahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums gab.
Aber vielleicht sollte man dafür dann in ein Wahlseminar investieren.
Unsere erste Wahl war außerhalb des regulären Wahlzeitraums, seit dem ist der Amtswechsel immer Mitte Mai.