Erstellt am 24.04.2025 um 15:30 Uhr von celestro
Ich zitiere mal:
"Wann außerhalb des regelmäßigen Turnus Betriebsratswahlen abgehalten werden müssen, steht im Gesetz. § 13 Abs. 2 BetrVG nennt sechs Fälle, in denen neu gewählt werden muss:
1.) spielt keine Rolle
2.) Die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder ist unter die vorgeschriebene Zahl gesunken."
sollte man als BRM aber in den Grundlagenschulungen gelernt haben.
P.S. da ein neues Gremium bis zu den regulären Wahlen 2026 weniger als 12 Monate im Amt wäre, müsstet Ihr erst 2030 wieder wählen.