Neuwahl zwingend nötig?
Unser BR besteht aus drei Mitglieder. Aus Mangel an Interesse ohne Ersatzmitglieder. Nun unser Vertreter der Vorsitzenden in Ruhestand. Ist eine Neuwahl zwingend nötig oder können wir zu zweit für ein Jahr weitermachen?
Community-Antworten (1)
24.04.2025 um 17:30 Uhr
Ich zitiere mal:
"Wann außerhalb des regelmäßigen Turnus Betriebsratswahlen abgehalten werden müssen, steht im Gesetz. § 13 Abs. 2 BetrVG nennt sechs Fälle, in denen neu gewählt werden muss:
1.) spielt keine Rolle 2.) Die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder ist unter die vorgeschriebene Zahl gesunken."
sollte man als BRM aber in den Grundlagenschulungen gelernt haben.
P.S. da ein neues Gremium bis zu den regulären Wahlen 2026 weniger als 12 Monate im Amt wäre, müsstet Ihr erst 2030 wieder wählen.
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