Erstellt am 22.04.2025 um 16:33 Uhr von celestro
Die 5% Regelung hat nichts mit der Listenwahl zu tun, sondern mit der Menge an AN im Betrieb:
"Jeder Wahlvorschlag muss (nach § 14 Abs. 4 BetrVG) folgende Anzahl an Stützunterschriften aufweisen:
In Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern: keine Stützunterschriften
In Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: mindestens zwei Stützunterschriften
In Betrieben mit in der Regel mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: mindestens 1/20 (also 5 %) der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs
In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer."