Stützunterschriften bei Persönlichkeitswahl
Wie sieht es mit Stützunterschriften bei einer Persönlichkeitswahl im vereinfachten Wahlverfahren aus? Betriebsgröße 150MA Gilt hier wie bei der "Listenwahl" auch die 5% bzw. 1/20 Regelung der benötigten Stützunterschriften?
Community-Antworten (1)
22.04.2025 um 18:33 Uhr
Die 5% Regelung hat nichts mit der Listenwahl zu tun, sondern mit der Menge an AN im Betrieb:
"Jeder Wahlvorschlag muss (nach § 14 Abs. 4 BetrVG) folgende Anzahl an Stützunterschriften aufweisen:
In Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern: keine Stützunterschriften In Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: mindestens zwei Stützunterschriften In Betrieben mit in der Regel mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: mindestens 1/20 (also 5 %) der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs
In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer."
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