Wir sind ein Betrieb mit 120 AN und möchten daher die Betriebsratswahl 2010 in Form der Persönlichkeitswahl (1 Vorschlagsliste) durchführen.

Gilt für diese Wahl auch die Vorschrift, dass es Stützunterschriften geben muss?

Denn durch die 120 AN müsste der Bertriebsrat bei uns aus 7 Personen bestehen und die Vorschriften zu den Stützunterschriften ($14 Abs. 4 BetrVG) besagt, dass mind. 1/20 der Belegschaft eine Stütungsunterschrift für einen Vorschlag leisten muss.

Da jedoch bei 7 Betriebsratsplätzen die Vorschlagsliste mind. 14 Kandidaten enthalten sollte, würde dies ja bedeuten, dass 14 x 6 (1/20 von 120), also insgesamt 84 Stützunterschriften geleistet werden müssen.
Das wäre ja über 70% der AN.

Ist das so richtig? Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

Ich denke nämlich nicht, dass die Wahlvorschlagsbeteiligung bei uns im Betrieb so hoch sein würde.

Vielen Dank vorab