Wann findet eine Neuwahl des BRV statt
Am 31.05.25 habe ich meinen letzten Arbeitstag und gehe dann in die Regelaltersrente. Als BRV bin ich u.a. Mitglied im KBR mit seinen diversen Ausschüssen. Ist es rechtlich möglich, als Vorsorgebeschluss den Nachfolger bereits wählen zu lassen (Amtsantritt am 01.06.25), da bis zu meinem Ausscheiden Meldungen an den KBR erfolgen müssen, die Ausschüsse informiert, Anmeldungen und Hotelbuchungen zu veranlassen sind. Dieses geht jedoch nur, wenn ein Nachfolger feststeht ?
Community-Antworten (6)
10.04.2025 um 12:13 Uhr
Du kannst von deiner Funktion als BRV (und in alle Ausschüsse) in der nächste Sitzung zurücktreten und so der Weg für eine Neuwahl des BRV frei machen. Das beeinträchtigt nicht dein BR Mandat. Somit sind die Möglichkeiten geschaffen alle notwendige Vorbereitungen für dein Ausscheiden aus dem Unternehmen und BR zu treffen, inkl. eine vernünftige Übergabe der Amtsgeschäfte und (je nachdem wie erfahren der neue BRV sein wird) die Chance hier oder da noch einmal ein Tip zu geben.
10.04.2025 um 13:02 Uhr
Wobei hier sicher auch die Freistellung dran hängt...
Solltest du vorm 31.5.25 zurück treten, würdest du wahrscheinlich die Freistellung verlieren und müsstest nochmal für 4-6 Wochen auf einen Arbeitsplatz gesetzt werden. Denn die anderen freigestellten BR's werden die Freistellung nicht aufgeben. Vielleicht könnt ihr das auf eure nächste Tagesordnung nehmen und im Gremium besprechen. Manchmal zeichnet sich ja schon ab, wer als nächster das Amt übernehmen würde - wenn sich das Gremium einig ist und gut zusammen kann.
Und wenn ihr noch keine Tendenz für den neuen BRV habt, kannst du nur so viel wie möglich deine BRM in bestimmten Dingen Infos weiter geben.
Bestimmt ist auch zu klären, ob der/die neue BRV automatisch Mitglied des KonzernBR wird oder ob dort auch eine Umbesetzung erfolgt. Da kenne ich mich nicht aus.
Auf jeden Fall - viel Spaß in deinem Rentnerdasein...
10.04.2025 um 13:29 Uhr
"Solltest du vorm 31.5.25 zurück treten, würdest du wahrscheinlich die Freistellung verlieren und müsstest nochmal für 4-6 Wochen auf einen Arbeitsplatz gesetzt werden. "-> naja, eine Freistellung steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Amt des BRV. Wir wissen auch nicht, wie das Gremium zusammenarbeite und ob sofort die Freistellung per Beschluss aufgehoben wird. Auch wissen wir nichts über die Länge der bisherigen Freistellung. § 38 Abs. 4 BetrVG regelt etwas zur betrieblichen Entwicklung nach der Freistellung. Käme Satz 2 oder 3 aus 38/ 4 BetrVG zur Anwendung, würde ich mich gelassen beim ArbGeb melden und meine betriebsübliche berufliche Entwicklung einfordern, damit ich meine Job nachgehen kann. Ob der ArbGeb das dann macht oder evtl. sagt: "Nimm deine Kohle, geh nach hause und lasse Dich hier nimmer sehen."...?
Eine automatische Delegation in den KBR gibt es nicht. Die Entsendung ist an kein Amt innerhalb des BR gebunden. Es bedarf eines neuen Entsendebeschlusses.
10.04.2025 um 14:35 Uhr
Um deine Frage zu beantworten. Der BRV kann erst gewählt werden wenn es keinen mehr gibt. Eine Vorsorgewahl ist nicht zulässig.
10.04.2025 um 17:16 Uhr
Warum trittst du nicht als Vorsitzender zurück behältst aber die Freistellung weiterhin inne ( wenn das Gremium einverstanden ist). So könnt Ihr dann einen neuen BRV wählen und du kannst Ihn noch einlernen. Der neue BRV würde dann in die Freistellung gehen sobald du in den Ruhestand eingetreten bist. So haben alle Seiten was davon auch der Arbeitgeber hat noch genug Zeit die Stelle des neuen freigestellten nachzubesetzen.
11.04.2025 um 09:39 Uhr
Gestaltet einen vernünftigen Übergang, da du wahrscheinlich viel an Erfahrung und Verfahrensweisen an deinen Nachfolger zu übergeben hast, sehe ich eigentlich kein Problem darin, sich notfalls für erforderliche BR-Arbeit freizustellen, um die Amtsgeschäfte weiterzureichen. Ich bezweifle, dass ein Arbeitgeber in den letzten paar Wochen deiner Arbeitszeit noch einen Arbeitsplatz für dich hat und dich einarbeiten wird.
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