Hallo,

unser BRV ist zurückgetreten. Nun stellt sich die Frage, ob der St.BRV ebenfalls zuerst zurück treten muss, um sich für die Wahl als BRV zur Verfügung zu stellen.

Angenommen der St.BRV lässt sich zur Wahl als BRV aufstellen und gewinnt diese Wahl nicht - muss dann auch automatisch ein neuer St.BRV gewählt werden oder kann sich der bisherige St.BRV hinstellen und sagen „dann bleib ich halt St.BRV.“

Im Gesetz finde ich dazu leider nichts. Welche Paragraphen regeln so eine Situation?

Vielen Dank für euere Hilfe.