Erstellt am 08.04.2025 um 08:25 Uhr von Kurt.C.Hose
Moin,
ich hoffe du zielst auf die Lohnfortzahlung während deiner Tätigkeit im BR ab?!?
Die Zeit, die du für notwendige BR-Tätigkeit einsetzt, ist wie Arbeitszeit zu vergüten (also deinem Stundenlohn). Wenn die Tätigkeit außerhalb deiner normalen Arbeitszeit liegt steht dir ein Freizeitausgleich zu.
Es gibt keine gesonderte Vergütung für die BR Arbeit.
Erstellt am 08.04.2025 um 08:26 Uhr von Lehi 26
Hallo Ukottek,
für die BR-Arbeit gibt es keine gesonderte Zahlung. Du erhälst deinen "normalen" Lohn. Für Aktivitäten in Zusammenhang mit deiner BR-Arbeit wirst du von der eigentlichen Tätigkeit freigestellt.
Das kannst du im § 37 Betriebsverfassungsgesetz nachlesen. Wenn du noch keine Unterlagen oder Gesetzbücher hast findest du alles im Internet.
Viel Spaß bei der Tätigkeit als BR.
Und ich persönlich schaue auch auf Youtube mitunter Videos von Betriebsräten, Anwälten und Schulungsanbietern zu verschiedenen BR-Themen. Da werden viele Fragen beantwortet.
Liebe Grüße
Erstellt am 08.04.2025 um 09:04 Uhr von seehas
Für dich bedeutet das dann in der Praxis, dass du entsprechend weniger Stunden mit deiner eigentlichen Tätigkeit verbringst. Die meisten geringfügig Beschäftigten kommen mit ihren gearbeiteten Stunden jeden Monat an die Verdienstgrenze. Diese Grenze darf auch mit der BR Arbeit nicht überschritten werden.
Erstellt am 09.04.2025 um 16:15 Uhr von GabrielBischoff
Alles gesagt und ganz wichtig - sehr schnell auf Schulung! In Betriebsverfassung Teil 1 bist du zusammen mit anderen "Noobs" und neben den Basics hast du den Raum solche Frage zu klären.