Erstellt am 23.06.2006 um 20:57 Uhr von Lotte
Laut Fitting BetrVG §5 RN 144 sind auch geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer und damit wohl wählbar. Aber macht das Sinn? Will er nur in der Firma bleiben, um BR Tätigkeit zu machen?
Erstellt am 23.06.2006 um 21:16 Uhr von Tom
Tja... auch ein Thema. Er arbeitet offiziell 1/2 Tag pro Woche, kommt zusätzlich aber etliche Tage unentgeltlich (was dem AG natürlich sehr gefällt), während andere Kollegen um den Job bangen und möchte sich jetzt wieder zur Wahl stellen. Er ist der Meinung, er wäre als BRM ja dann erreichbar...
Tom
Erstellt am 23.06.2006 um 21:28 Uhr von Lotte
Andererseits ist BR Tätigkeit ja auch ein Ehrenamt und wenn das Volk ihn will...
Erstellt am 24.06.2006 um 13:46 Uhr von norbert
nein, ein Mitarbeiter, der sich in der aktiven Phase der ATZ befindet, kann lt. Rspr. BAG nicht mehr in den BR gewählt werden.
Erstellt am 24.06.2006 um 13:53 Uhr von Kölner
@norbert
Reden wir von der Passivphase der ATZ? Wohl nicht!
*arrghh*
Erstellt am 24.06.2006 um 23:42 Uhr von Ramses II
"nein, ein Mitarbeiter, der sich in der aktiven Phase der ATZ befindet, kann lt. Rspr. BAG nicht mehr in den BR gewählt werden. "
Ähemm Norbert,
ich verstehe Deinen Beitrag dahingehend dass Du dieses Urteil weder ´gelesen, noch verstanden hast.
Erstellt am 24.06.2006 um 23:54 Uhr von Tom
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Er hat sich nach über 20-jähriger Betiebszugehörigkeit zu Beginn des Jahres kündigen lassen, ist jetzt arbeitslos und in unserer Firma geringfügig beschäftigt (s.o.) und wird wohl im nächsten Jahr die Rente beantragen.
Tom
Erstellt am 25.06.2006 um 00:24 Uhr von Ramses II
Demnach ist er Arbeitnehmer...
Erstellt am 25.06.2006 um 00:49 Uhr von Tom
@RamsesII
Er ist am 31.12.05 aus unserer (alten) Firma ausgeschieden, ab 01.01.06 arbeitet der o.g. AN geringfügig.
2/06 wurde unsere Firma wir von einem neuen Investor aufgekauft. Ein Teil der alten Belegschaft wurde übernommen, der andere Teil im Laufe des Jahres gekündigt und durch neue in einer Holding ersetzt.
Bei den jetzigen BR-Wahlen herrscht ein ziemliches Durcheinander...
Tom
Erstellt am 26.06.2006 um 21:06 Uhr von Tom
Lt. neuester Info hat besagter AN nach seinem Ausscheiden aus der Firma keinen Arbeitsvertrag, sondern arbeitet lt. eigener Aussage "nur so" (moralisch mag man das werten wie man möchte... er arbeitet unentgeltlich, während Kollegen in seiner Abteilung um ihren Job bangen!) und bekommt dafür eine Entschädigung von 150,--€/mtl.
Es bleibt weiterhin die Frage offen, ob er für den BR kandidieren kann?
Tom
Erstellt am 26.06.2006 um 21:28 Uhr von Lotte
@Tom
Ich glaube trotzdem, dass es sich um einen geringfügig Beschäftigten nach §5 BetrVG handelt.
Vielleicht hast Du selbst nochmal Zeit Dir den Fitting oder Däubler zu diesem § zu Gemüte zu führen.
Und auch das Bestehen oder Nichtbestehen eines AV heißt noch nicht, dass man AN ist oder nicht.
Aber wenn er gewählt wird, scheinen seine Wähler doch auch zu wollen, dass er BR bleibt.