Erstellt am 26.09.2006 um 10:47 Uhr von remo
Hallo,
nur in der aktiven Phase.
Gruß
Remo
Erstellt am 26.09.2006 um 10:55 Uhr von huettenwolf
Hi,
nach meinen Kenntnissen verliert ein AN bei Altersteilzeit im Blockmodell sein passives Wahlrecht mit Beginn der Freistellungsphase, wenn er nicht mehr in das Unternehmen zurück kommt. (Fitting RN 17 zu §8 BetrVG). Wenn er also nicht mehr wählbar ist, kann er auch nicht im BR verbleiben.