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Vorruhestand und wählen?

K
krawalliese
Apr 2018 bearbeitet

Hallo! Dürfen Mitarbeiter im Vorruhestand bei den BR-Wahlen mitwählen?

9.62303

Community-Antworten (3)

F
frager1

22.12.2008 um 15:16 Uhr

Dieses Thema war schon einaml am 18.12. dran. :-(((

http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=26438&qpage=1&nav=theme&theme=&keyword=&wikiarticle=

Passive Phase: nicht wahlberechtigt! Aktive (Ansparphase): wahlberechtigt!

BAG macht es möglich... Antwort 2 Erstellt am 18.12.2008 - 12:11 Uhr von Kölner

Zur Ergänzung der Antwort von Kölner

FAQ zur Wahl

http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/faq/index_html

Können Beschäftigte in Altersteilzeit in der Freistellungsphase wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht)? Nein. In einem Beschluss vom 16.04.03 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass dann, wenn in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindliche Arbeitnehmer nicht mehr in den Betrieb zurückkehren (können), durch das Ende ihrer aktiven Tätigkeit die erforderliche tatsächliche Beziehung zum Betrieb und mit ihr ihre Betriebszugehörigkeit endet. Die Betriebszugehörigkeit ist jedoch die Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht.

P
Peanuts

22.12.2008 um 17:17 Uhr

Sollte man nicht zunächst einmal erfragen, welche Form der Vorruhestandsregelung praktiziert wird?

So gibt es zur Altersteilzeit im Blockmodell durchaus Alternativen und dann?

K
krawalliese

23.12.2008 um 13:01 Uhr

An peanuts!

Ich habe mir aus dem Text von frager1 den Part rausgezogen:"nicht mehr in den Betrieb zurückkehren (können)". Demnach können die Vorruheständler nicht mitwählen

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