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Gesellschafter anonym über Missstände informieren

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quesera007
Feb 2025 bearbeitet

Guten Tag,

angenommen es herrscht nach einer Fusion von zwei Unternehmen im neu entstandenen Unternehmen eine Lage die vom BR als Betriebsänderung gewertet wird. Die GF des Unternehmens versucht aber diese Betriebsänderung mit gezielten falschen bzw. ausbleibenden Informationen vor dem BR Geheim zu halten und zu verschleiern.

Was gibt es zu beachten wenn im gleichen Zeitraum die Gesellschafter des Unternehmens eine anonyme Information über diesen Missstand erhalten? Hat der BR dabei etwas zu beachten?

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Community-Antworten (8)

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rtjum

19.02.2025 um 12:08 Uhr

eine Fusion von 2 Unternehmen dürfte so gut wie immer eine Betriebsänderung sein. Bei den Infos wird es schwer Dir eine einigermaßen vernünftige Antwort zu geben. Will der BR diese anonyme Info weitergeben?

M
Moreno

19.02.2025 um 12:11 Uhr

Der BR geht die Betriebsänderung was an nicht die anonyme Information an die Gesellschafter.

R
rtjum

19.02.2025 um 12:18 Uhr

Zusätzlich: Wie groß ist Euer Gremium und habt ihr einen Wirtschaftsausschuss?

W
WiederDa

19.02.2025 um 14:05 Uhr

Wie ist/war der Istzustand vor der Fusion?

  • Mitarbeiteranzahl in beiden einzelnen Unternehmen
  • Betriebsräte vorhanden
  • KBR/GBR vorhanden, Wirtschaftsausschüsse . Wie ist die Situation nach der Fusion?
  • gleiche Fragen wie oben . Was für eine Struktur ist angedacht? Ist es ein Unternehmen mit mehreren Betrieben oder gibt es mehrere Unternehmen in einem Konzern als Töchter einer eigenen (wenn auch kleinen) Rechtseinheit? Das ist wichtig für die GBR/KBR Frage. . Hat der AG Rationalisierungsmaßnahmen vor oder sieht er beispielsweise Synergien? . Wenn du die Informationen lieferst, fällt es einfacher, dir Antworten zu geben.

. WICHTIG: Informiert auf keine Fall irgendjemanden anonym über diese Tatsachen! Erfahrungsgemäß interessieren sich Anteilseigner oder Gesellschafter sowieso wenig für solche Dinge. . Wenn ihr Euch sehr unsicher seid, bei dem Thema, würde ich einen Sachverständigen (bspw. Fachanwalt oder ähnlich) hinzuziehen. Er kann schnell bewerten, ob es eine Betriebsänderung ist und kann beim Verhandeln vom Sozialplan und Interessenausgleich unterstützen, sofern notwendig. . Bitte aber zuerst die Infos liefern!

Q
quesera007

20.02.2025 um 09:32 Uhr

Ja, BR ist auch vor Fusion an beiden Standorten vorhanden gewesen. Ein BR davon ist tendenz pro AG! Der andere BR arbeitet korrekt. GBR gibt es mittlerweile und WA auch. Ich wollte halt eigentlich wissen was es alles zu beachten gibt wenn man plant anonym die Gesellschafter auf dem laufenden zu halten was die Handlungen der GF angeht.

W
WiederDa

20.02.2025 um 09:39 Uhr

Was erhoffst du dir davon, die Gesellschafter auf dem Laufenden zu halten? Für die Belegschaft erreichst du vermutlich nichts. Aber: Wenn Du hier noch ein paar Informationen mehr gibst, erhälst Du vielleicht noch neue Ideen oder Ansätze, an die du vielleicht noch nicht gedacht hast. Hier im Forum gibt es viele kompetente und hilfsbereite Betriebsräte, die solche Situation vielleicht auch schon mal hatten.

G
ganther

20.02.2025 um 12:44 Uhr

will der BR anonym den Gesellschafter informieren? Das wäre ja völlig schräg. Ihr wollt für die Kolleg:innen einstehen, dann macht das bitte mit offenen Visier

OH
Olav HB

21.02.2025 um 11:38 Uhr

Wenn der GF de BR nicht ordnungsgemäß informiert, verstößt er ganz klar gegen die Mitbestimmungsregeln bei einer Betriebsänderung (und diese liegt vor). Da gibt es wesentlich effektivere Mittel daggeen vorzugehen. Einmal kann jeder der meint, es liegt ein Verstoß gegen geltendes Recht vor, dies bei dem Hinweisgeberschutzgesetzbeauftragten des Unternehmens, wonach dieser verpflichtet ist die Sache zu untersuchen (Alternativ bei dem für das Bundesland bzw. Bundesjustizministerium dazu eingerichtete Meldestelle). Das ist aber ein etwas langwieriges Verfahren mit unsicherem ausgang. Viel effektiver (und dringend zu empfhelne) ist, dass der BR beschließt sich aufgrund der aus seiner Sicht anstehenden Betriebsänderung und die für die Komplexität fehlende juristischen Kompetenz innerhalb des BR ein entsprechenden Rechtsbeistand zu nehmen. Hierzu ist ein Beschluss erforderlich, bei der Formulierung wird euch sicherlich euer Anwalt gerne zur Seite stehen. Dies wird dann als einer der ersten Schritte der GF auffordern unverzüglich alle relevante Information auf dem Tisch zu legen und ggf. raten, dass der BR im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht der GF unter Androhung von Zwangsgeld dazu zwingt die Regeln der Mitbestimmung einzuhalten.

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