Gesellschafter als Betriebsrat
Ich bin BR-Mitglied und durch eine Änderung des Trägervereines ( Umwandlung zur einer GmbH) plötzlich Gesellschafter geworden. Darf ich mein BR-Mandat dennoch weiter ausüben? Kann ich mich im kommenden Jahr zur Wiederwahl aufstellen lassen?
Community-Antworten (1)
11.08.2009 um 11:58 Uhr
In der Regel kann man wohl davon ausgehen, dass ein Gesellschafter unter die in § 5 (2), (3) oder (4) aufgeführten Personengruppen fällt und deshalb das BetrVG auf ihn erstmal überhaupt nicht anwendbar ist. Wenn dem so ist, kann er sich auch nicht aufstellen lassen, weil ihm (Mangels Geltung BetrVG) die Rechtsgrundlage dafür fehlen würde.
Außerdem fällt mir dazu "Interessenskonflikt"??? ein, also würde ich NEIN sagen.
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