Ersatzmitglieder Betriebsrat
Ich bin Ersatzmiglied des Betriebsrates ( an zweiter Stelle ). Betriebsrat des Unternehmens hat 14 feste Mitglieder. Die Führung des Betriebsrates lädt jedoch niemals uns Ersatzmitglieder zur BR Sitzung ein. Weder bei Erkrankung , oder Urlaubszeit ..... was kann man da machen ?? Welche Rechtlichen Möglichkeiten hat man ??
Community-Antworten (8)
11.02.2025 um 21:27 Uhr
1.) Der BR besteht rechtlich immer aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern. Also entweder 13 oder 15. 14 gibt es (normalerweise) nicht.
2.) Wenn BRM verhindert sind (Krankheit / Urlaub), dann muss der BRV die Ersatzmitglieder laden. Zumindest dann, wenn das BRM im Urlaub nicht vorher gesagt hat: "wenn eine Sitzung einberufen wird, komme ich natürlich".
"Welche Rechtlichen Möglichkeiten hat man ??"
Erst einmal den BRV auf die gesetzliche Pflicht ansprechen. Danach ggf. Anwalt / Gericht.
11.02.2025 um 21:34 Uhr
Stimmt Gremium hat 15 Betriebsräte.
12.02.2025 um 08:56 Uhr
Sie mal drauf Hinweisen das alle Beschlüsse die sie bei einer Sitzung gemacht haben wo kein Ersatzmitglied eingeladen wurde obwohl jemand entschuldigt gefehlt hat unwirksam sind.
12.02.2025 um 11:32 Uhr
Zitat STAHLHELM : Die Führung des Betriebsrates lädt jedoch niemals uns Ersatzmitglieder zur BR Sitzung ein.
Mit dem unterlassen, Ersatzmitglieder bei Verhinderung der BRM ordnungsgemäß zur BR'sitzung einzuladen, erfüllt der BR'vorsitzende den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten nach §23 BetrVG in Tateinheit mit Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach §78 BetrVG.
Zitat STAHLHELM : ..... was kann man da machen ??
Ich würde mit dem BR'vorsitzenden Klartext reden und ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass Du zur Gewerkschaft gehst, sofern er es erneut unterlässt, Dich zur BR'sitzung einzuladen, sofern ein ordentliches BRM an dessen Teilnahme verhindert ist.
12.02.2025 um 12:55 Uhr
Was geschrieben wurde, noch dazu hast du auch persönliche Nachteile durch die Pflichtverletzung, weil dein besonderer Schutz als Ersatzmitglied davon abhängt, wann du das letzte mal als BR tätig warst.
12.02.2025 um 13:19 Uhr
Ersatzmitglieder erreichen ihren Schutz aber nicht nur durch Ladung zu Sitzungen sondern sobald sie BR-Tätigkeit im Nachrückfall wahrgenommen haben
12.02.2025 um 13:50 Uhr
Ja das ist vielen nicht so klar. Das Nachrücken beschränkt sich nicht nur auf die Sitzung es beinhaltet im prinzip die komplette BR Tätigkeit mit Ausnahme der Ausschüsse.
12.02.2025 um 16:23 Uhr
Das ist korrekt. Relevant - kann ich nicht einschätzen. Aber korrekt.
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