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Betriebsratswahl durch Scheineinstellungen zu Gunsten des AG beeinflussen

PF
Peter Fuchs
Nov 2024 bearbeitet

Hi, die Situation ist die: Wir (weniger als ein dutzend AN in der Firma) möchten einen Betriebsrat gründen und haben das geschlossen dem Geschäftsführer verkündet und er hat offen proklamiert, sich "mit Händen und Füßen gegen eine Betriebsratsgründung zu wehren".

Wir haben nun die angeforderte Liste aller in der Firma angestellten Personen für die Erstellung des Wählerverzeichnisses erhalten und - Überraschung - plötzlich sind in diesem Monat mehrere Leute eingestellt worden, von denen noch nie jemand was gesehen oder gehört hat, u.a. die Frau des Geschäftsführers (die restlichen sind wahrscheinlich Bekannte und Freunde) und die könnten natürlich die Wahl zu Gunsten des AG Kandidaten beeinflussen.

Wie wäre möglich, ihm da eine Wahlbeeinflussung zu beweisen? Kann man Tätigkeitsnachweise für die neuen AN verlangen? Muss der Weg erst über das Arbeitsgericht gehen?

Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

C
celestro

31.10.2024 um 22:52 Uhr

Ja, der Weg müsste mMn über das Arbeitsgericht gehen. Der Wahlvorstand kann zwar die Wählerliste anfordern und Infos über den "Job" der Personen einholen. Ob die aber wirklich arbeiten kann der WV mWn nicht prüfen.

C
Catweazle

31.10.2024 um 23:22 Uhr

An der Wahl können nur Arbeitnehmer teilnehmen die im Betrieb eingegliedert sind. Ihr braucht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

OH
Olav HB

04.11.2024 um 12:49 Uhr

Und wenn der WV zügig arbeitet dürfen die Beschäftigte zunächst zwar wählen, sind aber noch nicht wählbar (erst wenn sie am Tag der Wahl 6 Monate beschäftgit sind...).

Also, der WV soll jetzt zügig agieren (und sich einen Rechtsbeistand sichern!)

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